Informationen zum Schuljahr 2023/2024

Sehr geehrte Eltern,
 
wir begrüßen Sie herzlich im Schuljahr 2023/ 2024 an der Ahorn Grundschule in Bergfelde. Damit Sie über die wesentlichen Regelungen an der Ahorn Grundschule informiert sind, lassen wir Ihnen unseren jährlichen Elternbrief über die eingerichteten Mailverteiler zukommen.
Trotz personeller Schwierigkeiten, die sich kurz vor den Ferien ergaben, wird der Unterricht auch in diesem Schuljahr nach der vorgegebenen Stundentafel erfolgen können. Dies ist möglich, weil wir einen Seiteneinsteiger, der im vergangenen Schuljahr seine Ausbildung durchlief, dauerhaft bei uns beschäftigen dürfen. Ein weiterer Seiteneinsteiger wird ab dem 1. September 2023 unser Team verstärken. Außerdem wird im ersten Halbjahr eine Lehrkraft, die ihr Lehramtsstudium abgeschlossen hat und im Februar 2024 ihr Referendariat beginnen wird, als Vertretungslehrkraft bei uns tätig sein. Unterstützt wird unsere Arbeit außerdem durch unsere Schulsozialpädagogin, Frau Uhlig und durch Herrn Jahnke, der als pädagogische Unterrichtshilfe arbeitet sowie durch zwei Referendar_innen und eine Praktikantin im Masterstudiengang. Darüber hinaus konnten wir noch zwei studentische Lernassistenzen für einige Stunden unter Vertrag nehmen.
Im Laufe des Schuljahres wird es- da die Vertretungslehrkraft nur bis zum Ende des ersten Halbjahres bei uns sein kann- noch einmal Fachlehrerwechsel geben. Wir bemühen uns dabei aber immer, die Planung so zu gestalten, dass für die Klassen 1/ 2 und 5/ 6 das höchste Maß an Kontinuität, mindestens bezüglich der Klassenlehrkräfte, aber auch in den Hauptfächern Deutsch, Mathematik und Englisch gewährleistet ist. Aufgrund der Tatsache, dass eine Lehrkraft erst am 1. September 2023 ihre Arbeit bei uns aufnimmt, haben wir uns entschlossen, in der ersten Schulwoche an allen Tagen Klassenlehrerunterricht von der ersten bis zur vierten Stunde stattfinden zu lassen. Die Fachlehrkräfte werden sich aber absprechen, so dass die Kinder eine Einführung in die Fächer erhalten und auch mindestens einmal Sportunterricht haben werden. Ab Montag, dem 4. September 2023 wird Unterricht nach Stundenplan erteilt. Die Stundenpläne erhalten Ihre Kinder spätestens am Freitag, 1. September 2023 von den Klassenlehrkräften. Bitte lesen Sie den Elternbrief in Ruhe und genau durch. Sinnvoll ist es auch, ihn aufzubewahren, um in einzelnen Fällen die Regelungen noch einmal nachlesen zu können.
 
1. Zeitlicher Rahmen/ Kontakt
1.1. Unterrichtszeiten Montag bis Freitag
Die Übersicht über die Unterrichtszeiten finden Sie ⇒hier.
1.2. Öffnungszeiten des Sekretariats
Unsere Sekretärin Frau Gallasch ist täglich von 7 bis 13 Uhr telefonisch und persönlich im ⇒Sekretariat erreichbar. Bitte melden Sie Ihren Besuch in der Schule grundsätzlich vorher telefonisch oder per Mail an. Zum Termin betreten Sie das Schulgelände bitte über den Eingang Schulstraße und klingeln am Besuchereingang.
 
1.3. Kontakt
An der Ahorn Grundschule gibt es keine festen Elterngesprächstage. Stattdessen erhält jedes Kind der Klassen 3 bis 6 am 17. November 2023 und am 3. Mai 2024 eine Übersicht über die bis dahin erbrachten Leistungen. Diese Übersicht unterschreiben Sie bitte und geben sie wieder mit in die Schule. Eine Kopie dieser Übersicht wird dann in der Schülerakte abgelegt. Die Eltern der Kinder der Klassen 1 und 2 werden von den Lehrerinnen und Lehrern individuell informiert und nehmen außerdem an verbindlichen Elterngesprächen im Januar teil. Diese Gespräche werden dokumentiert und eine Kopie ebenfalls in die Schülerakte aufgenommen. Sollten Sie Gesprächsbedarf haben, können Sie das jederzeit über das Hausaufgabenheft Ihres Kindes oder per Mail der Klassenlehrerin/ dem Klassenlehrer oder den Fachlehrern/ Fachlehrerinnen signalisieren. Diese werden sich dann umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen und einen Termin vereinbaren. Sollte es aus Sicht der Klassen- oder Fachlehrer_innen Gesprächsbedarf geben, setzen sich diese mit Ihnen in Verbindung und vereinbaren einen Gesprächstermin. Über das Sekretariat können Sie telefonisch oder über oben angegebene E-Mail- Adresse die Schulleitung um einen Termin bitten.
 
2. Sicherheit
 
2.1. Krankmeldungen VOR Unterrichtsbeginn
Da viele Kinder der Ahorn Grundschule erfreulicherweise morgens allein zu Fuß oder mit dem Fahrrad zur Schule kommen, ist es wichtig, dass Sie uns morgens bis 7.30 Uhr telefonisch oder per Mail (abwesend@grundschule-bergfelde.de) darüber informieren, wenn Ihr Kind erkrankt ist und nicht zur Schule kommt. Es ist auch ein Anrufbeantworter geschaltet, so dass Sie auch vor 7 Uhr anrufen können. Die Sekretärin informiert in jedem Fall die Klassenlehrer/ Klassenlehrerinnen.
 
2.2. Stärkung der Kinder
Den Lehrerinnen und Lehrern der Ahorn Grundschule ist es ein wesentliches Anliegen, die ihnen anvertrauten Schülerinnen und Schüler in ihrer Entwicklung zu selbstständigen, selbstbewussten und starken Persönlichkeiten zu unterstützen. Dazu ist es unter anderem wichtig, Vertrauen in die Stärken der Kinder zu haben. Wir bitten Sie darum, uns dabei zu unterstützen und Ihren Kindern dieses Vertrauen ebenfalls zu vermitteln. Dies war der Grund, weshalb wir Sie schon in den zurückliegenden Schuljahren darum baten, ab der zweiten Unterrichtswoche Ihre Kinder bitte spätestens am Schultor zu verabschieden. Alle Kinder schaffen es, ihre Mappe selbstständig über das Schulgelände und durch das Schulhaus in den Klassenraum zu tragen und den Weg allein zu finden.
 
2.3. Medien
Fast jeder Erwachsene und auch schon viele Kinder verfügen heute über ein Smartphone. Mit diesen Geräten können, wie Sie wissen, Fotos, Videos und Tonaufnahmen erstellt werden. Da diese Aufnahmen in Persönlichkeitsrechte eingreifen können, haben wir entschieden, dass Handys und Smartphones auf unserem Schulgelände ausgeschaltet sind. Diese Regel gilt auch für alle Erwachsenen. Eltern, deren Kinder über eine Smartwatch verfügen, stellen bitte sicher, dass diese während der Unterrichtszeit ausschließlich als Uhr eingerichtet ist. Anrufe und andere Funktionen der Smartwatches dürfen nur außerhalb des Schulgeländes genutzt werden.
 
3. Verlorene Dinge/ Bekleidung/ vergessene Arbeitsmittel
Sollten Dinge oder Bekleidung verloren gegangen sein, kann während der Pausen oder unmittelbar nach Unterrichtsschluss die Klassenlehrkraft gebeten werden, gemeinsam bei den Fundsachen (im Flurbereich zwischen Raum 1 und 2) zu schauen, ob sich die Sachen dort befinden. Die Schülerinnen und Schüler oder Sie können dort auch selbstständig nachsehen. Gerade in den ersten Klassen ist es sinnvoll, die Sachen mit Namen zu versehen, damit es nicht zu Verwechslungen kommen kann. An die Unterrichtsmaterialien, die für die Hausaufgaben benötigt werden, müssen die Kinder rechtzeitig denken. Die Unterrichtsräume werden nach Unterrichtsende abgeschlossen. Die Lehrerinnen und Lehrer werden die Kinder dabei unterstützen, alle benötigten Materialien rechtzeitig in die Schulmappe zu stecken.
 
4. Gesundheit
 
4.1. schwere Schulmappen
Damit die Mappen nicht zu schwer sind, stehen den Schülern der 5./6. Klassen Schließfächer zur Verfügung, die durch die Eltern angemietet werden können. Informationen darüber erhalten Sie im Sekretariat und auf unserer Webseite. In den Klassen 1 bis 4 gibt es Fächer in den Klassenräumen, in denen die Kinder unter der Woche die Materialien lagern können, die sie zu Hause gerade nicht benötigen. Die Lehrerinnen und Lehrer unterstützen die Kinder beim sinnvollen Packen der Mappen.
 
4.2. Infektionskrankheiten
Alle Eltern, die ihr Kind neu an unserer Schule anmelden, erhalten ein Merkblatt zum Infektionsschutzgesetz und unterschreiben, dass sie es gelesen und den Inhalt verstanden haben. Wir erinnern an dieser Stelle jedes Jahr daran. Sollten Sie das Blatt verlegt haben, können Sie es auf unserer Webseite noch einmal einsehen. Bitte informieren Sie das Sekretariat der Schule umgehend, wenn bei Ihrem Kind eine der dort aufgeführten Infektionskrankheiten oder auch Kopfläuse aufgetreten sind. Insbesondere in letzterem Fall sind sofort eingeleitete Behandlungen wichtig, um eine Ausbreitung der kleinen Tiere in der Einrichtung zu verhindern. Entsprechend eines Schreibens des zuständigen Gesundheitsamtes dürfen Kinder unmittelbar nach der Erstbehandlung wieder/ weiter in die Schule gehen. Ein ärztliches Attest wird erst nötig, wenn bei einem Kind innerhalb von 4 Wochen ein weiteres Mal Kopfläuse festgestellt werden. Ein Kind, das an einem Magen- Darm-Infekt litt oder bei dem der Verdacht darauf besteht, darf das Schulgelände erst wieder betreten, wenn es mindestens 24 Stunden symptomfrei war.
 
4.3 Gesunde Ernährung
Damit ein Kind sich im Unterricht gut konzentrieren und lernen kann, benötigt es gesundes Frühstück und ausreichend zu trinken. Viele Nahrungsmittel, die Kinder besonders gern zu sich nehmen, enthalten zu viel Zucker. Dieser gibt zwar kurzfristig Energie, schafft aber keine länger anhaltende Basis. Bitte achten Sie darum darauf, dass Ihr Kind täglich etwas Obst und / oder Gemüse sowie gesundes Brot in der Brotbüchse hat. Auch bei den Getränken raten wir zu zuckerfreien Tees, Säften oder Wasser.
 
4.4 Erkrankungen/ Fernbleiben vom Unterricht/ Sportbefreiungen
4.4.1. Unwohlsein/ Erkrankung im Laufe des Unterrichtstages
Sollte sich ein Kind im Laufe des Unterrichtstages nicht wohl fühlen, ergreifen die Lehrerinnen und Lehrer Maßnahmen, die zu einer Überwindung dieses Zustandes geeignet sind. Sollte sich keine Besserung einstellen, werden die Eltern telefonisch informiert und um Abholung der Kinder gebeten.
4.4.2. Erkrankungen/ Fernbleiben vom Unterricht
Sollte ein Kind aufgrund von Krankheit die Schule nicht besuchen können, informieren Sie bitte das Sekretariat der Schule (siehe Pkt. 2.1.). In jedem Fall teilen Sie dem Klassenlehrer/ der Klassenlehrerin bitte den Grund für das Fernbleiben Ihres Kindes schriftlich am ersten Schulbesuchstag nach dem Fernbleiben mit. Wenn ein Kind aus anderen als Krankheitsgründen der Schule fernbleibt, so muss dies mindestens zwei Wochen vorher schriftlich beantragt werden. Es genügt ein formloses Schreiben per Mail oder analog, bei medizinisch notwendigen Kuren o.ä. möglichst gleich mit einer Kopie des Schreibens der Klinik. Die Entscheidung über die Beurlaubung trifft die Schulleiterin.
4.4.3. Sportbefreiungen
Laut Abschnitt 10 der Verwaltungsvorschriften über die Organisation der Schulen in inneren und äußeren Schulangelegenheiten ist es Ihnen möglich eine Beurlaubung vom Sportunterricht für Ihr Kind zu beantragen. Dieser Antrag muss begründet werden. Das entsprechende ⇒Formular finden Sie auf unserer Webseite. Die Entscheidung über die Beurlaubung für den Zeitraum von maximal einer Woche, trifft der Sportlehrer/ die Sportlehrerin. Sollten Sie Ihr Kind länger als eine Woche vom Sportunterricht beurlauben wollen, so müssen Sie ein ärztliches Attest vorlegen. Selbstverständlich nehmen die SportlehrerInnen immer auf den Gesundheitszustand eines Kindes Rücksicht und lassen Kinder, die sich erschöpft fühlen, auch mal im Unterricht pausieren (Absatz 1, letzter Satz dieser Verwaltungsvorschrift).
Grundsätzlich nicht stattgegeben wird einem Antrag zur Nichtteilnahme am Sportunterricht wegen einer Beurlaubung vom Sportunterricht, da in jeder Stunde auch theoretische Unterweisungen vorgenommen werden. (Absatz 4 dieser Verwaltungsvorschrift). Auch wenn der Sportunterricht in sogenannten Randstunden (erste oder letzte Stunde des Tages) erteilt wird, nimmt jedes Kind daran teil, unabhängig davon, ob einem Antrag auf Beurlaubung vom Sportunterricht durch den Sportlehrer/ die Sportlehrerin stattgegeben wurde.
 
5. Terminplan
Den Terminplan für dieses Schuljahr erhalten Sie im Laufe der ersten beiden Schulwochen und können ihn dann auch auf unserer Webseite einsehen.
Wir haben ihn wieder als Übersichtskalender gestaltet, so dass das ganze Jahr, einschließlich der Ferien und anderen freien Tage auf einen Blick zu erfassen ist. Dadurch ist der Ausdruck in A4 sehr klein. Gern können Sie sich den Kalender auf A3 vergrößern oder ausdrucken. Sollten wir trotz intensiver Planung noch Änderungen vornehmen, werden Ihnen diese durch die Klassenlehrerinnen und Klassenlehrer mitgeteilt.
 
6. Lernstandserhebungen
Alle Schulen des Landes Brandenburg sind verpflichtet in den ersten 6 Wochen des Schuljahres Lernstandserhebungen in den Fächern Deutsch und Mathematik in den Klassen 1, 3 und 5 durchzuführen. Die Erhebungen erfolgen am PC mit dem Programm ILeA plus, das wir bereits seit vier Jahren verwenden. Bitte geben Sie Ihrem Kind dafür ein paar Kopfhörer mit, die an einen PC angeschlossen werden können. In Auswertung dieser Erhebungen werden schulintern Festlegungen für die weitere Arbeit getroffen sowie ggf. zusätzliche Angebote für einzelne Kinder erarbeitet.
 
Abschließend wollen wir diesen Elternbrief noch dazu nutzen, uns ganz herzlich bei unserem ⇒Förderverein zu bedanken. Das tun wir regelmäßig, weil wir wirklich sehr glücklich darüber sind, dass wir so umfangreich unterstützt werden. Heute wollen wir uns aber extra dafür bedanken, dass unser Förderverein für jedes Kind der Ahorn Grundschule ein Hausaufgabenheft für das Schuljahr 2023/ 2024 finanziert hat. Diese Hefte erhalten Ihre Kinder am Montag von den Klassenlehrkräften. Wir wünschen uns allen ein gesundes, erfolgreiches, fröhliches Schuljahr 2023/ 2024.
 
 
Mit freundlichen Grüßen
Katrin Saß                      Kati Goerlich
Schulleiterin                   stellvertretende Schulleiterin